Der Energieausweis – einfach und praktisch erklärt.
02. Februar 2021

Der Energieausweis – einfach und praktisch erklärt.

WER  muss einen Energieausweis vorweisen?

Immobilien Eigentümer, die ihre Liegenschaft verkaufen oder vermieten wollen müssen einen Energieausweis vorweisen. Ebenso wenn Sanierungsmaßnahmen durch öffentliche Förderungen unterstützt werden. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz oder auch kurz EAVG ist dazu da, um aufzuzeigen welchen Energiestandart das Haus bzw. die Wohnung hat und ob dieser noch zu verbessern ist. Je energieeffizienter ein Objekt ist, desto geringer sind weiterer Folge auch die Betriebskosten und der Energieverbrauch der Immobilie. Dieser Umstand wirkt sich sowohl positiv auf den Wert des Objektes als auch auf die Umwelt aus.

WAS ist eigentlich der Energieausweis und WAS muss im Energieausweis stehen?

Der Energieausweis zeigt Ihnen auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Die notwendigen Kennwerte wie Heizwärmebedarf (HWB), Primärenergiebedarf (PEB), CO2- Emissionen sowie der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) werden hierbei dargestellt.

Der wohl wichtigste und ausschlaggebendste Faktor hierbei ist der Heizwärmebedarf. Dieser gibt an, wie hoch der Energiebedarf zum Heizen des Gebäudes bzw. des Hauses oder der Wohnung ist. Gemessen wird dieser in kWh/m².
Je geringer die Energiekennzahl ist, desto geringer ist der Energieverbrauch und somit auch die Heizkosten. Die Energieklassen reichen von A++ (dieses steht für exzellent) bis hin zu G (dieses steht für sehr schlecht). Durch diese Energieklassifizierung kann der Gesamtenergieeffizienzfaktor abgeleitet werden.

  • Diese Werte MÜSSEN in Ihrem Energieausweis angegeben sein:
  • Heizwärmebedarf (HWB)
  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB)
  • Heizenergiebedarf (HEB)
  • Endenergiebedarf (EEB)
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
  • Primärenergiebedarf (PED)
  • Kohlendioxidemissionen (CO2)
  • Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Sie finden im Energieausweis auch Informationen zum Gebäude wie zum Beispiel den Standort, den Gebäudetyp, die Bruttogrundfläche, das Baujahr etc.

WOZU wird der Energieausweis gebraucht?

Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet den Energieausweis spätestens bei Vertragserklärung dem neuen Eigentümer oder Mieter vorzulegen. Dieser Energieausweis gilt als Zertifikat bzw. Gütesiegel für die jeweilige Immobilie.

Ein Energieausweis ist 10 Jahr gültig. Auch in Inseraten werden oft der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor angegeben.

Durch die im Energieausweis angegeben Werte kann der Interessent ablesen wie Energieeffizient das Objekt ist. Des Weiteren helfen diese Werte auch den Eigentümer, da dieser so sehen kann ob und wie man die Energieeffizienz noch verbessern kann. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz reduzieren sich die Energiekosten.

Der Energieausweis ist bei Gebäuden in Europa verpflichtend. Allerdings gibt es wenige Ausnahmen.

  • Gebäude die für eine Nutzungsdauer von unter 2 Jahren errichtet worden sind
  • Freistehende Gebäude welche eine Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² aufweisen.
  • Objekte, die abgerissen werden
  • Wohngebäude die nur während eines bestimmten und begrenzten Zeitraumes genutzt werden. Zum Beispiel Ferienhäuser, Badehütten, etc., wenn die Benützung unter einem viertel der jährlichen Benützung liegt.

Welche Unterlagen werden für die Energieauswei-serstellung benötigt?

  • Baupläne: Bestands- oder Einreichpläne (je nach Zweck des Energieausweises) bilden die Grundlage der Berechnungen.
  • Informationen zu nachträglich durchgeführten oder geplanten Dämmmaßnahmen (falls zutreffend)
  • Informationen zu den Fenstern und Türen (Datenblätter, Rechnungen etc. falls vorhanden)
  • Informationen zum Heizsystem: Wie wird das Objekt beheizt? (Raumheizung und Warmwasser)
  • Informationen zu Photovoltaik- oder Solaranlagen, falls solche vorhanden oder geplant sind (Peakleistung, Paneelfläche, Ausrichtung)
  • Art der Förderung (falls um eine Förderung angesucht werden soll)

Unsere TIPPS 
zum Energieausweis.

Tipp 01

Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Schauen Sie sich den Energieausweis genau an. So können Sie den Energiebedarf und die damit verbundenen laufenden Kosten für Ihr neues zu Hause besser abschätzen.

Tipp 02

Der Energieausweis ALLEIN gibt Ihnen nicht einen kompletten Einblick über die laufenden Kosten bzw. den Energieverbrauch. Es kommt auch immer auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen an und auf deren Nutzungsverhalten.

02. Februar 2021

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